Hauptversammlung Landesverband Niederösterreich

  •   OE3

Der nächste wichtige Termin ist die Hauptversammlung des Landesverbandes OE3, diese findet am Samstag den 20.10.2018, 14:00 im Hotel Seeland in St. Pölten statt.

Die Bezirksleiter werden gebeten für ein Bezirksleitertreffen von 10:00 bis 12:00 anwesend zu sein, da wir einige wichtigte Punkte für die unterste Führungsebene besprechen. Themenwünsche bzw. Besprechungspunkte sind bis 10.Oktober per Mail oder per Post an den Landesleiter zu senden.

Die Teilnahme jedes Bezirksleiters ist notwendig, bei Verhinderung sollte der Stellvertreter teilnehmen. gegebenenfalls wird eine schriftliche Absage per EMail bei Verhinderung erwartet.

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Tagesordnung

  • Begrüßung
  • Bericht des Landesleiters
  • Bericht des Beirat Bezirke (Aktivitäten derFunktionsperiode)
  • Bericht des Schatzmeisters
  • Bericht Rechnungsprüfer
  • Anpassung der Statuten und der Geschäftsordnung
  • Ehrungen
  • Gastvortrag
  • Bericht des Beirat Referenten
  • Anträge
  • Allfälliges

Folgende Anträge wurden eingebracht:

(Texte Original von den jeweiligen Anträgen übernommen)

 

Antrag 1:(Vom Vorstand) 

 

Verleihung der Ehrenmitgliedschaft an ein verdientes Mitglied (Name wird bei der HV bekannt gegeben)

 


 
Antrag 2 (Vom Vorstand)

 

Der Vorstand stellt den Antrag auf Änderung der Statuten:

Punkt 4.1 Absatz b) wäre ersatzlos zu streichen

  1. b)     Probemitgliedschaft: Diese kann einmalig beansprucht werden, wenn der Aufnahmewerber noch nicht Mitglied im Landesverband Niederösterreich bzw. in einem anderen Mitgliedsverein des ÖVSV gewesen ist. Die Probemitgliedschaft wird in der Geschäftsordnung konkretisiert.

Punkt 4.3 Absatz d) hätte zu lauten:

  1. d)     Alle Mitglieder - mit Ausnahme der Probemitglieder - haben gleiches Stimmrecht.
  2. d)     Alle Mitglieder haben gleiches Stimmrecht.

Punkt 6.5 wäre zu ergänzen:

6.5   Verhinderte Mitglieder können Ihr Stimmrecht mit einer schriftlichen Vollmacht an ein anderes stimmberechtigtes Mitglied übertragen.

6.5.         Verhinderte Mitglieder können Ihr Stimmrecht mit einer schriftlichen Vollmacht an ein anderes stimmberechtigtes Mitglied übertragen. Jedes anwesende Mitglied darf nur eine Vollmacht besitzen

Punkt 8.2 wäre zu ergänzen

………………………..

Der Landesleiter und der Schatzmeister sind für die Konten einzeln zeichnungs-berechtigt.

 


 
Antrag 3 (vom Vorstand)

 

Der Vorstand stellt den Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung

 

Der Punkt 5 Probemitgliedschaft hätte gänzlich zu entfallen

 

  1. Probemitgliedschaft
    • 1.     Probemitgliedschaft:  Erstmalig in einen Mitgliedsverein des ÖVSV eintretende Mitglieder können unter bestimmten Bedingungen eine sogenannte Probemitgliedschaft („Schnuppermitgliedschaft“) erwerben. Diese wird ein Jahr lang gewährt.
    • 2.     Die Probemitgliedschaft endet automatisch. Die Probemitglieder erhalten jedoch einen Zahlschein mit dem Angebot, die Probemitgliedschaft in eine Ordentliche Mitgliedschaft umzuwandeln.
    • 3.     Probemitglieder erhalten alle Vereinsleistungen. Sie können jedoch nicht in Vereinsfunktionen gewählt werden und haben bei Abstimmungen kein Stimmrecht.
    • 4.     Probemitglieder werden nicht bei der Berechnung von Rückvergütungen an die Bezirksstellen berücksichtigt.

 

Der Punkt 7 lautet:

 

  • Die Landes-Hauptversammlung ( Mitgliederversammlung)

7.2.1.Die ordentliche Landes-Hauptversammlung findet einmal jährlich bis längstens 31. Oktober statt. Sie wird durch den Vorstand einberufen, und zwar spätestens 3 Wochen vor dem Termin.

 

Der Punkt 7 hätte zu lauten:

 

Die Landes-Hauptversammlung ( Mitgliederversammlung)

7.2.1 Die ordentliche Landes-Hauptversammlung findet einmal jährlich in der zweiten Jahreshälfte statt. Sie wird durch den Vorstand einberufen, und zwar spätestens 3 Wochen vor dem Termin.

 

Der Punkt 8.5 lautet:

 

  • 5   Die Bezirksstelle wird von einem Bezirksleiter geführt, der die Vereinstätigkeit innerhalb des Bezirkes koordiniert und den Bezirk gegenüber dem Vorstand vertritt. Ist die Funktion des Bezirksleiters in der Ortsgruppe unbesetzt und kann die Ortsgruppe innerhalb von drei Monaten keinen Bezirksleiter nennen, so kann der Vorstand die Bezirksstelle, unabhängig von der Anzahl der Mitglieder, auflösen. Den Mitgliedern wird die Möglichkeit gegeben, sich einer anderen Bezirksstelle anzuschließen. Erfolgt dies nicht, so wird ihnen vom Vorstand eine Bezirksstelle zugewiesen.

 

Der Punkt 8.5 hätte zu lauten:

 

  • 5.     Die Bezirksstelle wird von einem Bezirksleiter geführt, der die Vereinstätigkeit innerhalb des Bezirkes koordiniert und den Bezirk gegenüber dem Vorstand vertritt. Ist die Funktion des Bezirksleiters in der Bezirksstelle unbesetzt und kann die Bezirksstelle innerhalb von drei Monaten keinen Bezirksleiter nennen, so kann der Vorstand die Bezirksstelle, unabhängig von der Anzahl der Mitglieder, auflösen. Den Mitgliedern wird die Möglichkeit gegeben, sich einer anderen Bezirksstelle anzuschließen. Erfolgt dies nicht, so wird ihnen vom Vorstand eine Bezirksstelle zugewiesen.

 

 

  • Der Punkt 8. lautet:

 

8.7   Die einlangenden Empfangsbestätigungen (QSL-Karten) sind so rasch wie möglich an die Mitglieder der Ortsgruppe weiter zu geben. Der Versand dieser erfolgt an den Bezirksleiter bzw. an einen, von ihm bekanntzugebenden, QSL-Manager. Diese übernehmen auch die ausgehenden QSL-Karten und senden diese umgehend an den QSL-Vermittler im Landesverband.

 

Der Punkt 8.7 hätte zu lauten:

 

8.7.     Die einlangenden Empfangsbestätigungen (QSL-Karten) sind so rasch wie möglich an die Mitglieder der Bezirksstelle weiter zu geben. Der Versand dieser erfolgt an den Bezirksleiter bzw. an einen, von ihm bekanntzugebenden, QSL-Manager. Diese übernehmen auch die ausgehenden QSL-Karten und senden diese umgehend an den QSL-Vermittler im Landesverband.

 

 


 
Antrag 4  (von OE3FTA / OE3BVB)

 

Die HV möge den Vorstand dringend auffordern umgehend und effizient die notwendigen Schritte zu unternehmen um einen Jugendreferenten für die aktive Mitarbeit  LV3 zu gewinnen.

Dieser Jugendreferent  soll unter 25 Jahre alt sein und sich aktiv für eine Verjüngung der Mitgliederstruktur einsetzen.

Er soll die volle Unterstützung des Vorstandes genießen und über ein angemessenes jährliches Budget verfügen

um Aktivitäten im Bereich Social Media und Schulprojekten bzw. Fachhochschulen in Niederösterreich anzustoßen.

 

Hintergrund:

Seit Jahren ist die Funktion des Jugendreferenten im LV3 nicht besetzt. Der Vorstand lässt auch entsprechende Aktivitäten bei der Besetzung des wichtigen Referates vermissen.

Dies steht im klaren Widerspruch zu den Zielen und Statuten des LV3.

 


 
Antrag 5  (von OE3FTA / OE3BVB)

 

Der LV3 möge beschließen per sofortiger Wirkung einen eigenen Jugend-ADL zu ermöglichen und zu gründen.

Diese Ortsgruppe soll den Zweck erfüllen, die jungen Mitglieder (unter 25 J) in einem eigenen Umfeld zusammenzuführen und zu fördern.

 

Hintergrund:

Die tlw. erfolgreiche Jugendarbeit des LV3 bringt immer wieder junge Funkamateure in den Verein, die in verschiedene ADLs je nach Wohnort eingegliedert werden.

Dabei finden sich viele Jugendliche zahlenmäßig einer überwiegenden Anzahl an älteren Mitgliedern im ADL gegenüber, was zu Problemen bei der Integration und der Gesprächsthemen führt.

Ebenso sind die üblichen ADL-Clubtreffen in Gasthäusern nicht jugendgerecht. Besser für die Begeisterung am Amateurfunk und der Community wäre es,

die jungen Leute zusammenzubringen und ihnen ein Clubheim mit Clubstation und Workshops anzubieten.

Vorstellbar wäre die Nutzung des Amateurfunkzentrums in Wr. Neudorf.

 


 

Antrag 6  (von OE3FTA / OE3YCB)

 

Der LV3 möge beschließen per sofortiger Wirkung einen eigenen Jugend-BEIRAT in die Vereinsorgane aufzunehmen..

Dieser Beirat soll den Zweck erfüllen, die Entscheidungen des Vorstandes auch zukunftsorientiert und modern auszurichten.

 

Hintergrund:

Die Jugendarbeit wird  über die weitere Zukunft des Amateurfunks in Niederösterreich wesentlich sein.

Dementsprechend soll auch die kommende Generation ein Mitbestimmungsrecht in den Gremien haben und ein starkes Gewicht haben.

 


 

Antrag 7  (von OE3YCB)

 

Der LV3 Vorstand soll 14 Tage vor der HV eine detaillierte Budgetplanung erstellen und für Mitglieder leicht erreichbar auf der Homepage des Landesverbandes veröffentlichen.

Dabei sollen nachvollziehbar alle Einnahmen und Ausgaben nach Kostengruppen und Referaten  zahlenmäßig aufgelistet sein und jeweils die Vorjahrswerte und zukünftig geplante Werte zeigen.

Entsprechende Grafiken sollen das Bild illustrieren und leicht lesbar machen. Nur bei Vorhandensein und nur auf Basis dieser den Mitgliedern im Vorfeld zugänglichen Budgetplanung soll ein Budgetbeschluss und eine Festsetzung des Jahres-Mitgliedsbeitrages möglich sein.

  

Hintergrund:

Die Mitgliedsbeiträge sind zwar relativ niedrig pro Jahr, beinhalten jedoch sowohl den Dachverbandsbeitrag und den Landesverbandsbeitrag.

Während die Mitglieder relativ leicht den Gegenwert der Leistungen durch den Dachverband nachvollziehen können

( monatliches QSP-Magazin, ÖVSV-Homepage, QSL-Vermittlung, Vertretung in Normengremien und Behörden, IARU-Konferenz, Werbematerial, etc) ,

ist der Wert der durch den Landesverband erbrachten direkten  Leistungen den Mitgliedern schwer zu vermitteln,

insbesondere wenn man bedenkt, dass es sich um beinahe nochmal denselben Betrag handelt

 


 
Antrag 8  (von OE3MZC)

 

Der Vorstand des ÖVSV Landesverband Niederösterreich möge wahrheitsgemäß beantworten:

 

1)      Wie viele Amateurfunkausbildungskurse in OE3 stattgefunden haben, insbesondere an HTLs und FHs, und mit welchem Ergebnis für die Mitgliederbilanz?

2)      Welche Aktionen der Vorstand setzt um an den HTLs und FHs in OE3 wieder AFU zu etablieren und jährliche Ausbildungskurse anzubieten?

3)      An welchen Schulen, HTLs und Fachhochschulen eine Clubstation besteht und ob diese Mitglied im LV3 ist?

4)      Wer aus dem Vorstand und Referatsteam für die Ergebnisse in diesem wichtigen Feld zuständig und verantwortlich ist?

 

 


 
Antrag 9  (von OE3MZC)

 

Der Vorstand des ÖVSV Landesverband Niederösterreich möge wahrheitsgemäß und umfassend beantworten:

 

1)      Was ist der Grund für ein Vereinslokal am Bahnhof in St. Pölten? (in 3100 St.Pölten, Alte Reichsstraße 1A (Alpenbahnhof)

2)      Was sind die genauen jährlichen Kosten für das gegenständliche Vereinslokal und auf welcher Beschlussfassung beruht die Anschaffung?

3)      Eignet sich das Vereinslokal zur Abhaltung von Ausbildungskursen oder Praxis/Löt-Workshops?

4)      Sind Antennen oder eine Clubstation am Vereinsstandort und/oder im Vereinslokal verfügbar?

5)      Können alle Mitglieder das Vereinslokal für Amateurfunkzwecke unentgeltlich benutzen?

 


 
Antrag 10  (von OE3VVU)

 

Der LV3 möge beschließen in dem Budget für das Jahr 2019 den Betrag von 5000€ für die Förderung eines regionalen Jugendcamps in Altlengbach im August 2019 vorzusehen. 

Dies soll den Zweck erfüllen, die Zahl an Aktivitäten und Zahl an Jugendlichen im LV3 um ein Vielfaches zu Steigern. 

 

Hintergrund:

Die Jugendarbeit wird  für die weitere Zukunft des Amateurfunks in Niederösterreich wesentlich sein.

Dem entsprechend soll auch die kommende Generation eine gesichtete Zukunft mit Amateurfunk haben.


 Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten

Hotel Seeland in St. Pölten

Hotel Seeland

            Goldegger Str 114

            3100 Sankt Pölten-Waitzendorf

            www.hotel-seeland.com

            +43 2742 362461-0