Rufzeichen in Österreich

Jedem Funkamateur ist ein Rufzeichen zugeordnet welches weltweit einzigartig ist. Dieses wird ihm auf Antrag von der zuständigen Fernmeldebehörde zugewiesen.
Ein österreichisches Amateurfunkrufzeichen wird aus dem Landeskenner (Präfix) OE, einer Ziffer für das Bundesland und einer ein- bis vierstelligen Buchstabenkombination (Suffix) gebildet.

Zum Beispiel OE4JHW: OE = Österreich, 4 = Burgenland, JHW: persönlicher und einzigartiger Suffix
Die Bundesländer sind folgendermaßen beziffert:

  • 1 Wien
  • 2 Salzburg
  • 3 Niederösterreich
  • 4 Burgenland
  • 5 Oberösterreich
  • 6 Steiermark
  • 7 Tirol
  • 8 Kärnten
  • 9 Vorarlberg

Zusätze wie bspw. OE4JHW/1 beschreiben einen mobilen oder portablen Betrieb im Bundesgebiet.
In diesem Beispiel eine Station aus dem Burgenland welche in Wien unterwegs ist.
Alternativ kann auch "/m" für Mobilbetrieb oder "/p" für Portabelbetrieb als Zusatz verwendet werden.

Einstellige Suffixe (bspw. OE4B) sind für Contest-Stationen, DX-Expeditionen und spezielle Anlässe reserviert und werden nach Bedarf vergeben.
Mehrstellige Buchstabenkombinationen sind für alle anderen Stationen vorgesehen.

Österreichische Rufzeichen mit nur zwei Buchstaben im Suffix deuten auf langjährige Lizenzen und gehören echten Oldtimern, die seit Jahrzehnten ihrem Hobby nachgehen.
Zweistellige Suffixe werden seit etwa 1964 nicht mehr vergeben.
Bei mehrstelligen Suffixen kann dem ersten Buchstaben noch eine besondere Bedeutung zukommen:

X.. Klubfunkstellen oder Repeater
Z.. Befristetes Rufzeichen für ausländische Amateure, die sich länger als 3 Monate in Österreich aufhalten

Zu bestimmten Anlässen können Sonderpräfixe vergeben werden wie zum Beispiel:

  • OEM - 1996, 1000 Jahre Österreich
  • OE50 - 2005, 50 Jahre österreichischer Staatsvertrag
  • OE50AMRS - 50 Jahre AMRS
  • OE2013JHW
  • etc.

Die Rufzeichenliste  der österreichischen Funkamateure finden sie als PDF zum Download auf der Website des BMVIT-Rufzeichenliste. (Ganz unten!)

Detailierte Infomrationen über die gesamte Rechtsvorschrift für die österreichische Amateurfunkverordnung unter Amateurfunkverordnung.