In Österreich gibt es drei beantragbare Lizenzklassen, wobei nur eine CEPT-Klassenlizenz automatisch zum Betrieb im CEPT-Ausland berechtigt.
Die Lizenzklassen sind dabei untereinander upgradefähig, d.h. von Klasse 3 auf Klasse 4 auf Klasse 1 ist jeweils nur mehr eine Prüfung in dem zum Upgrade notwendigen Prüfungsfach abzulegen.
Klasse 1 CEPT
Alle Betriebsarten dürfen auf allen Amateurfunkbänder lt. IARU Bandplan gearbeitet werden. Auch können alle Leistungsklassen beantragt werden (Klasse D nur für Klubstationen).
Verbindungen auf UKW bis mehrere 100 km im FM Betrieb (via Relais), im SSB Betrieb auch europaweit möglich. Mit höherem technischen Aufwand auch interkontinental Verbindungen via Satellitenfunk möglich, auf Kurzwelle je nach herrschenden Ausbreitungsbedingungen Weltverkehr möglich.
Der Amateurfunkbetrieb in CEPT Ländern ist ohne vorheriges Ansuchen möglich, wobei spezielle nationale Regelungen des Landes zu beachten sind. Die Amateurfunk-Prüfung für diese Lizenzklasse beinhaltet "Rechtliche Bestimmungen", "Technische Grundlagen", "Betrieb und Fertigkeiten" im vollen Umfang. Der Inhaber einer Amateurfunk-Lizenzklasse 1 ist berechtigt, Sender selbst zu bauen und zu modifizieren.
Das Ablegen einer Prüfung in der Fertigkeiten des Morsens als Zugangsvoraussetzung zur Kurzwelle ist in Österreich nicht mehr erforderlich, kann aber auf Wunsch trotzdem gemacht werden.
Klasse 4 CEPT-Novice
Diese auch als Einsteigerlizenz bezeichnete Lizenzklasse berechtigt zum Betrieb auf den Bändern 160m, 80m, 15m, 10m, 2m und 70cm in allen Betriebsarten. Die maximale Ausgangsleistung beträgt hierbei für die einzig beantragbare Leistungsklasse A 100 Watt.
Der Amateurfunkbetrieb ist in CEPT Ländern , die diese Lizenzklasse bereits in ihrem nationalen Recht berücksichtigt haben, ohne vorheriges Ansuchen möglich, wobei spezielle nationale Regelungen dieses Landes zu beachten sind. Es dürfen jedoch keine Sender selbst gebaut oder modifiziert werden.
Die Amateurfunk-Prüfung für diese Lizenzklasse beinhaltet "Rechtliche Bestimmungen" und "Betrieb und Fertigkeiten" im vollen Umfang, der Bereich "Technische Grundlagen" wird in vereinfachter Form geprüft.
Ein "Upgrade" von Klasse 3 auf Klasse 4 kann mittels Prüfung in dem Bereich "Betrieb und Fertigkeiten" nachträglich gemacht werden. Für das Upgrade von Klasse 4 auf Klasse 1 ist eine Prüfung im Bereich "Technische Grundlagen" erfolgreich abzulegen.
Klasse 3
Diese rein nationale Lizenzklasse berechtigt zum Betrieb auf dem 70cm (430 - 440MHz) und 2m (144 - 146MHz) Amateurfunkband in allen Betriebsarten. Die maximale Ausgangsleistung beträgt hierbei für die einzig beantragbare Leistungsklasse A 100 Watt.
Eine Bewilligung für Errichtung und Betrieb, auch einer mobilen oder portablen Amateurfunkstelle, wird auf Antrag für das gesamte Bundesgebiet erteilt, der Betrieb im Ausland ist mit dieser Lizenzklasse jedoch in der Regel nicht gestattet. Ebenso dürfen auch keine Sender selbst gebaut oder modifiziert werden.
Die Amateurfunk-Prüfung für Klasse 3 beinhaltet "Rechtliche Bestimmungen" im vollen Umfang, "Technische Grundlagen" und "Betrieb und Fertigkeiten" werden in vereinfachter Form geprüft.
Klasse 3 ist durch die vereinfachte Prüfung empfehlenswert für Einsteiger und all jene, die nur in Österreich Amateurfunkbetrieb machen wollen. Ein "Upgrade" auf Klasse 1 kann mittels Prüfung in den Gebieten "Technische Grundlagen" und "Betrieb und Fertigkeiten" nachträglich gemacht werden.