Information der Obersten Fernmeldebehörde bzgl. AIRPOWER 2016 (Zeltweg, 2./3. September)

  • 10.08.16, 16:44
  • Willi Kraml
  •   Alle Verbände ÖVSV Dachverband


Die im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie angesiedelte „Oberste Fernmeldebehörde“
möchte Sie über die Mitnahme sowie den Betrieb von Funkanlagen während der AIRPOWER 16 in Zeltweg
informieren.
Innerhalb der militärischen Bereiche, die für die Besucher zugänglich sind, ist sowohl die Mitnahme als auch der
Betrieb von Funkempfangs- sowie von Funksendeanlagen gemäß Hausordnung des Fliegerhorstes Hinterstoisser
grundsätzlich verboten.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Mobiltelefone.
Alle anderen Funkanlagen, die innerhalb des oben bezeichneten Gebietes mitgenommen / eingesetzt werden
sollen, sind vorher bei der AIRPOWER 16 Projektorganisation zu melden. Dieses entscheidet dann, ob der Betrieb
innerhalb der oben genannten Bereiche möglich ist. Funkanlagen, die zulässig sind, werden mit einem speziellen
Sticker gekennzeichnet. Die Fernmeldebehörde wird hier beratend tätig sein und überprüft die Funkanlagen nach
den geltenden fernmelderechtlichen Bestimmungen. Tätig wird die Fernmeldebehörde erst, wenn die Funkanlagen
nicht den fernmelderechtlichen Bestimmungen entsprechen.


Meldepflichtig sind alle Funkanlagen, insbesondere:
• WLAN Anlagen
• Drahtlose Mikrofone
• Betriebsfunkgeräte

Werden Personen innerhalb des militärischen Bereiches mit Funkanlagen angetroffen, welche nicht von der
AIRPOWER 16 Projektorganisation autorisiert wurden, so werden diese Funkanlagen von Militärpersonen
vorläufig abgenommen. Diese werden beim Verlassen des militärischen Bereiches wieder ausgefolgt.

Funkanlagen, die nicht zulässig und auch nicht autorisiert werden:
• Amateurfunkgeräte
• Flugfunkgeräte
• Sprechfunkgeräte (Walkie Talkies)

Personen mit behördlichen Tetra Funkanlagen, die nicht dienstlich im Rahmen der AIRPOWER 16 unterwegs sind,
haben diese Geräte im Eingangsbereich der AIRPOWER 16 zu hinterlegen.

Hinweis von Dr. Manfred Hübsch, OE5HIL